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Code of conduct - Vereinbarung mit Lieferanten



Präambel


Nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln ist bei HÖRMANN Energy Solutions GmbH

ein zentrales Element unseres Selbstverständnisses und unserer Unternehmensstrategie.

Die HÖRMANN Energy Solutions GmbH hat Leitlinien (Code of Conduct) umgesetzt, die

den Mitarbeitern als verbindliche Orientierung für jegliches Handeln dienen sollen.

Unsere Lieferanten tragen zu unserem Erfolg maßgeblich bei. Es ist daher unser Anspruch,

zusammen mit unseren Lieferanten die Entwicklung unserer Produkte und Dienstleistungen

auch in Zukunft nachhaltig und erfolgreich zu gestalten. Ein gemeinsames Verständnis für

ethisches und nachhaltiges Handeln sehen wir hierbei als Basis für den geschäftlichen Er-

folg an. In diesem Verhaltenskodex sind die Anforderungen und Grundsätze für die Zusam-

menarbeit mit Lieferanten festgelegt. Lieferanten und/oder Geschäftspartner mit Mittlerfunk-

tion erklären hiermit, dass sie die nachfolgenden Grundsätze strikt einhalten werden.


I. Grundsatz strikter Legalität

Die HÖRMANN Energy Solutions vertritt den Grundsatz strikter Legalität für alle Handlun-

gen, Maßnahmen, Verträge und sonstigen Vorgänge. Entsprechend fordern wir von unse-

ren Lieferanten, dass sie die jeweils anwendbaren Gesetze, die Grundprinzipien des United

Nation Global Compact sowie diesen Verhaltenskodex einhalten und darauf hinwirken, dass

die Grundsätze dieses Verhaltenskodex auch in der Lieferkette, eingehalten werden.


II. Umgang mit Mitarbeitern-/innen

Unsere Lieferanten halten die jeweils geltenden nationalen Gesetze zum Arbeitsrecht ein.

Sie beachten insbesondere die sich hieraus ergebenden grundlegenden Arbeitnehmer-

rechte. Die nachfolgenden Grundsätze orientieren sich auch an den Grundprinzipien der

Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation ILO).


MENSCHENRECHTE

Unsere Lieferanten beachten die international anerkannten Menschenrechte und tragen da-

für Sorge, diese zu wahren.


KINDERARBEIT

Unseren Lieferanten beschäftigen nur Mitarbeiter-/innen, die das zur Verrichtung von Arbeit

erforderliche Mindestalter nach der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung erreicht ha-

ben.


ZWANGSARBEIT

Unsere Lieferanten lehnen jede Art der Zwangsarbeit ab und respektieren den Grundsatz

der freigewählten Beschäftigung.


VEREINIGUNGSFREIHEIT

Unsere Lieferanten respektieren die Vereinigungsfreiheit sowie das Recht, Interessengrup-

pen zu bilden. Sie räumen ihren Arbeitnehmern-/innen auf Basis der nationalen Gesetzge-

bung das Recht ein, ihre Interessen wahrzunehmen.


CHANCENGLEICHHEIT / NICHTDISKRIMINIERUNG

Unsere Lieferanten tolerieren keine Diskriminierung der Mitarbeiter-/innen aufgrund von

Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Nationalität, sozialer Herkunft, Behinde-

rung und sexueller Orientierung sowie Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung.


FAIRE ARBEITSBEDINGUNGEN

Unsere Lieferanten zahlen Vergütungen und Sozialleistungen, die mindestens den jeweili-

gen nationalen gesetzlichen Standards, Bestimmungen oder Vereinbarungen entsprechen.

Die jeweils anwendbaren Regelungen zur Arbeitszeit und Urlaub werden eingehalten.


ARBEITSSCHUTZ UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Unsere Lieferanten halten mindestens die jeweiligen nationalen Standards für ein sicheres

und hygienisches Arbeitsumfeld ein und treffen in diesem Rahmen angemessene Maßnah-

men zur Gewährleistung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz, damit gesund-

heitsgerechte Beschäftigungsbedingungen gewährleistet werden.


III. Umweltschutz und Umweltmanagement, Konfliktmanagement

Unsere Lieferanten vermeiden Gefährdungen für Menschen und Umwelt, halten Einwirkun-

gen auf die Umwelt gering und gehen mit Ressourcen sparsam um. Prozesse, Betriebsstät-

ten und –mittel unserer Lieferanten entsprechen den jeweils anwendbaren gesetzlichen und

behördlichen Vorgaben und Standards zum Brand- und Umweltschutz.

Im Falle, dass ein Produkt eines der sog. Konfliktmineralien (Zinn, Tantal, Wolfram, Gold

oder die entsprechenden Erze) enthält, erwarten wir von unseren Lieferanten, dass diese

auf Nachfrage Transparenz über ihre Lieferkette bis zur Schmelzhütte sicherstellen können.

Der Lieferant ist angehalten angemessene Maßnahmen zu treffen, um die Nutzung von

Rohstoffen in seinen Produkten zu vermeiden, welche direkt oder indirekt bewaffnete Grup-

pen, die Menschenrechte verletzen, finanzieren.


IV. Geschäftsbeziehungen

VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN

Unsere Lieferanten und deren Mitarbeiter-/innen treffen Entscheidungen auf Basis sachli-

cher Erwägungen und lassen sich dabei nicht in unzulässiger Weise von persönlichen Inte-

ressen leiten.


FREIER WETTBEWERB

Unsere Lieferanten verhalten sich im Wettbewerb fair und halten die jeweils anwendbaren

gesetzlichen Regelungen, die den freien Wettbewerb schützen, ein. Unsere Lieferanten tref-

fen keine Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen mit anderen

Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs

gemäß den geltenden Wettbewerbs- und Kartellrechtsvorschriften bezwecken oder bewir-

ken und nutzen eine etwaige marktbeherrschende Stellung nicht rechtswidrig aus.


KORRUPTION

Unsere Lieferanten stellen die Einhaltung der jeweils anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze

sicher und lehnen jegliches korruptes Verhalten ab. Die Lieferanten gewährleisten, dass

Ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Bestechungsgelder, unzulässige

Spenden oder sonstige unzulässige Zahlungen oder Vorteile gegenüber Kunden, Amtsträ-

gern oder sonstigen Dritten gewähren, anbieten oder von diesen annehmen. Dies schließt

insbesondere auch ein, dass die Lieferanten keine Vorteile an Mitarbeiter der HÖRMANN

Energy Solutions GmbH mit dem Ziel anbieten, versprechen oder gewähren, einen Auftrag

oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zu erlangen.


GESCHÄFTSGEHEIMNISSE

Unsere Lieferanten stellen sicher, dass vertrauliche Informationen der HÖRMANN Energy

Solutions GmbH geheim gehalten werden. Dies gilt auch nach Beendigung der Geschäfts-

beziehungen.


GELDWÄSCHE

Unsere Lieferanten beachten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwä-

scheprävention.


IM- UND EXPORT

Beim Im- und Export von Waren und Dienstleistungen halten unsere Lieferanten alle jeweils

anwendbaren Gesetze ein. Die HÖRMANN Energy Solutions GmbH erwartet, dass ihre Lie-

feranten alle anzuwendenden gesetzlichen Reglungen zu Konfliktmineralien einhalten.


V. Verhaltenscodex

Unsere Lieferanten berücksichtigen diesen Verhaltenskodex bei deren eigener Lieferanten-

auswahl, machen ihn innerhalb der Lieferkette bekannt und wirken auf dessen Einhaltung

ein. Ein schuldhafter Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex stellt eine Beeinträchtigung

der Geschäftsbeziehung zwischen dem jeweiligen Vertragspartner der HÖRMANN Energy

Solutions GmbH und dem Lieferanten dar. Unbeschadet weiterer Rechte behalten wir uns

für diesen Fall das Recht vor, Sachverhaltsaufklärung und Einleitung von Gegenmaßnah-

men von dem Lieferanten zu verlangen. Werden durch den Lieferanten nachweislich keine

geeigneten Verbesserungsmaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist eingeleitet

oder wiegt der Verstoß derart schwer, dass eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung für

die HÖRMANN Energy Solutions GmbH unzumutbar wird, behält sich die HÖRMANN

Energy Solutions GmbH unbeschadet weiterer Rechte das Recht vor, das betroffene Ver-

tragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.