Präambel
Nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln ist bei HÖRMANN Energy Solutions GmbH
ein zentrales Element unseres Selbstverständnisses und unserer Unternehmensstrategie.
Die HÖRMANN Energy Solutions GmbH hat Leitlinien (Code of Conduct) umgesetzt, die
den Mitarbeitern als verbindliche Orientierung für jegliches Handeln dienen sollen.
Unsere Lieferanten tragen zu unserem Erfolg maßgeblich bei. Es ist daher unser Anspruch,
zusammen mit unseren Lieferanten die Entwicklung unserer Produkte und Dienstleistungen
auch in Zukunft nachhaltig und erfolgreich zu gestalten. Ein gemeinsames Verständnis für
ethisches und nachhaltiges Handeln sehen wir hierbei als Basis für den geschäftlichen Er-
folg an. In diesem Verhaltenskodex sind die Anforderungen und Grundsätze für die Zusam-
menarbeit mit Lieferanten festgelegt. Lieferanten und/oder Geschäftspartner mit Mittlerfunk-
tion erklären hiermit, dass sie die nachfolgenden Grundsätze strikt einhalten werden.
I. Grundsatz strikter Legalität
Die HÖRMANN Energy Solutions vertritt den Grundsatz strikter Legalität für alle Handlun-
gen, Maßnahmen, Verträge und sonstigen Vorgänge. Entsprechend fordern wir von unse-
ren Lieferanten, dass sie die jeweils anwendbaren Gesetze, die Grundprinzipien des United
Nation Global Compact sowie diesen Verhaltenskodex einhalten und darauf hinwirken, dass
die Grundsätze dieses Verhaltenskodex auch in der Lieferkette, eingehalten werden.
II. Umgang mit Mitarbeitern-/innen
Unsere Lieferanten halten die jeweils geltenden nationalen Gesetze zum Arbeitsrecht ein.
Sie beachten insbesondere die sich hieraus ergebenden grundlegenden Arbeitnehmer-
rechte. Die nachfolgenden Grundsätze orientieren sich auch an den Grundprinzipien der
Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation ILO).
MENSCHENRECHTE
Unsere Lieferanten beachten die international anerkannten Menschenrechte und tragen da-
für Sorge, diese zu wahren.
KINDERARBEIT
Unseren Lieferanten beschäftigen nur Mitarbeiter-/innen, die das zur Verrichtung von Arbeit
erforderliche Mindestalter nach der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung erreicht ha-
ben.
ZWANGSARBEIT
Unsere Lieferanten lehnen jede Art der Zwangsarbeit ab und respektieren den Grundsatz
der freigewählten Beschäftigung.
VEREINIGUNGSFREIHEIT
Unsere Lieferanten respektieren die Vereinigungsfreiheit sowie das Recht, Interessengrup-
pen zu bilden. Sie räumen ihren Arbeitnehmern-/innen auf Basis der nationalen Gesetzge-
bung das Recht ein, ihre Interessen wahrzunehmen.
CHANCENGLEICHHEIT / NICHTDISKRIMINIERUNG
Unsere Lieferanten tolerieren keine Diskriminierung der Mitarbeiter-/innen aufgrund von
Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Nationalität, sozialer Herkunft, Behinde-
rung und sexueller Orientierung sowie Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung.
FAIRE ARBEITSBEDINGUNGEN
Unsere Lieferanten zahlen Vergütungen und Sozialleistungen, die mindestens den jeweili-
gen nationalen gesetzlichen Standards, Bestimmungen oder Vereinbarungen entsprechen.
Die jeweils anwendbaren Regelungen zur Arbeitszeit und Urlaub werden eingehalten.
ARBEITSSCHUTZ UND GESUNDHEITSSCHUTZ
Unsere Lieferanten halten mindestens die jeweiligen nationalen Standards für ein sicheres
und hygienisches Arbeitsumfeld ein und treffen in diesem Rahmen angemessene Maßnah-
men zur Gewährleistung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz, damit gesund-
heitsgerechte Beschäftigungsbedingungen gewährleistet werden.
III. Umweltschutz und Umweltmanagement, Konfliktmanagement
Unsere Lieferanten vermeiden Gefährdungen für Menschen und Umwelt, halten Einwirkun-
gen auf die Umwelt gering und gehen mit Ressourcen sparsam um. Prozesse, Betriebsstät-
ten und –mittel unserer Lieferanten entsprechen den jeweils anwendbaren gesetzlichen und
behördlichen Vorgaben und Standards zum Brand- und Umweltschutz.
Im Falle, dass ein Produkt eines der sog. Konfliktmineralien (Zinn, Tantal, Wolfram, Gold
oder die entsprechenden Erze) enthält, erwarten wir von unseren Lieferanten, dass diese
auf Nachfrage Transparenz über ihre Lieferkette bis zur Schmelzhütte sicherstellen können.
Der Lieferant ist angehalten angemessene Maßnahmen zu treffen, um die Nutzung von
Rohstoffen in seinen Produkten zu vermeiden, welche direkt oder indirekt bewaffnete Grup-
pen, die Menschenrechte verletzen, finanzieren.
IV. Geschäftsbeziehungen
VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN
Unsere Lieferanten und deren Mitarbeiter-/innen treffen Entscheidungen auf Basis sachli-
cher Erwägungen und lassen sich dabei nicht in unzulässiger Weise von persönlichen Inte-
ressen leiten.
FREIER WETTBEWERB
Unsere Lieferanten verhalten sich im Wettbewerb fair und halten die jeweils anwendbaren
gesetzlichen Regelungen, die den freien Wettbewerb schützen, ein. Unsere Lieferanten tref-
fen keine Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen mit anderen
Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
gemäß den geltenden Wettbewerbs- und Kartellrechtsvorschriften bezwecken oder bewir-
ken und nutzen eine etwaige marktbeherrschende Stellung nicht rechtswidrig aus.
KORRUPTION
Unsere Lieferanten stellen die Einhaltung der jeweils anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze
sicher und lehnen jegliches korruptes Verhalten ab. Die Lieferanten gewährleisten, dass
Ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Bestechungsgelder, unzulässige
Spenden oder sonstige unzulässige Zahlungen oder Vorteile gegenüber Kunden, Amtsträ-
gern oder sonstigen Dritten gewähren, anbieten oder von diesen annehmen. Dies schließt
insbesondere auch ein, dass die Lieferanten keine Vorteile an Mitarbeiter der HÖRMANN
Energy Solutions GmbH mit dem Ziel anbieten, versprechen oder gewähren, einen Auftrag
oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zu erlangen.
GESCHÄFTSGEHEIMNISSE
Unsere Lieferanten stellen sicher, dass vertrauliche Informationen der HÖRMANN Energy
Solutions GmbH geheim gehalten werden. Dies gilt auch nach Beendigung der Geschäfts-
beziehungen.
GELDWÄSCHE
Unsere Lieferanten beachten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwä-
scheprävention.
IM- UND EXPORT
Beim Im- und Export von Waren und Dienstleistungen halten unsere Lieferanten alle jeweils
anwendbaren Gesetze ein. Die HÖRMANN Energy Solutions GmbH erwartet, dass ihre Lie-
feranten alle anzuwendenden gesetzlichen Reglungen zu Konfliktmineralien einhalten.
V. Verhaltenscodex
Unsere Lieferanten berücksichtigen diesen Verhaltenskodex bei deren eigener Lieferanten-
auswahl, machen ihn innerhalb der Lieferkette bekannt und wirken auf dessen Einhaltung
ein. Ein schuldhafter Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex stellt eine Beeinträchtigung
der Geschäftsbeziehung zwischen dem jeweiligen Vertragspartner der HÖRMANN Energy
Solutions GmbH und dem Lieferanten dar. Unbeschadet weiterer Rechte behalten wir uns
für diesen Fall das Recht vor, Sachverhaltsaufklärung und Einleitung von Gegenmaßnah-
men von dem Lieferanten zu verlangen. Werden durch den Lieferanten nachweislich keine
geeigneten Verbesserungsmaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist eingeleitet
oder wiegt der Verstoß derart schwer, dass eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung für
die HÖRMANN Energy Solutions GmbH unzumutbar wird, behält sich die HÖRMANN
Energy Solutions GmbH unbeschadet weiterer Rechte das Recht vor, das betroffene Ver-
tragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.